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Gericht lässt Freibad-Prozess auf einer Bahn mit zwölf Lanes verhandeln, Zuschauer müssen schwimmen

Das Landgericht Hanau verlegt die Verhandlung um sexuelle Belästigung im Freibad in das Becken, Richter und Schöffen tagen im Wasser.

Das Landgericht Hanau hat den Prozess um sexuelle Belästigung im Freibad Gelnhausen in das Schwimmbecken verlegt. Richter, Schöffen und Staatsanwältin nehmen seit Montag auf wasserfesten Stühlen am Beckenrand Platz, die Angeklagten verfolgen die Verhandlung von einem Sprungturm aus. Eine Gerichtssprecherin erklärte, man habe den Tatort ernst nehmen wollen: »Wer wissen will, was an diesem Tag geschah, muss dort sitzen, wo es geschah.«

Um den Zugang für die Zeugeninnen zu sichern, ließ die Justizverwaltung in der Umkleidekabine eine eigene Schwimmbahn mit zwölf Lanes anlegen. Die Bauarbeiten dauerten vier Wochen und verbrauchten nach Angaben des Hochbauamts 1.830 Kubikmeter Chlorwasser. Ein Bademeister wurde als Verfahrensbeistand abgeordnet und trägt seither eine Robe über der Dienstkleidung. Er habe, so das Amt, »den Überblick über alle Beckenbereiche zu behalten«.

Die beiden Angeklagten, 19 und 29 Jahre alt, bestreiten die Vorwürfe weiter und vermuten eine Verwechslung mit einem unbekannten Mann mit Zahnlücke. Das Gericht hat daraufhin sämtliche Besucher des Freibads zur Zeugenbefragung geladen. Über 400 Personen sind inzwischen im Becken angemeldet, die Warteliste reicht bis zur Sprungbahn. Die Verteidigung beantragte, auch den Sprungturm als Zeugenstand zuzulassen.

Die übrigen Verhandlungstage sind bereits im Kalender des Amts verzeichnet. Nach Abschluss des Verfahrens soll das Becken wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden, allerdings nur für Personen, die einen Nachweis über ihre Anwesenheit am 22. Juni vorlegen können.

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