Tabaksteuer-Erhöhung gilt ab Mittwoch: Zoll schickt 8.000 Beamte los, um jede Packung im Land neu zu etikettieren
Weil im Bundesgesetzblatt ein falsches Datum steht, lässt das Finanzministerium die eigentlich für 2030 gedachten Steuersätze sofort greifen – und die Generalzolldirektion rückt mit einem landesweiten Etikettier-Marathon an, während die Tabakindustrie ihre Produktion im Dauerlauf weiterlaufen lässt, obwohl sie laut Gesetz längst nicht mehr dürfte.
Die Tabaksteuererhöhung gilt seit Mittwoch – nicht erst 2027, wie das Finanzministerium behauptet, sondern ab sofort, weil im Bundesgesetzblatt ein Datum steht, das niemand mehr korrigieren kann, ohne dass die Druckmaschinen erneut anlaufen. Die Generalzolldirektion hat deshalb noch in der Nacht sämtliche Zollämter geöffnet und lässt jede im Handel befindliche Zigarettenpackung von Hand mit dem Steuerzeichen für 2030 bekleben.
«Wir haben die Beamten aus dem Ruhestand zurückgeholt und zwei zusätzliche Schichten eingerichtet», sagte ein Sprecher der Behörde mit unbewegter Miene. «Bis Freitag soll jede Packung im Land das richtige Siegel tragen, notfalls kleben wir bis Mitternacht.» In den Zollämtern türmen sich Paletten, während Beamte mit Etikettiergeräten durch die Gänge laufen und die alten Steuerzeichen mit dem Fingernagel abkratzen.
Die Tabakindustrie hat unterdessen beschlossen, die Produktion im Dauerlauf fortzusetzen, obwohl sie laut dem geltenden Gesetzestext eigentlich keine einzige Zigarette mehr ausliefern dürfte. «Wir produzieren weiter, bis uns jemand physisch den Stecker zieht», sagte ein Verbandssprecher. «Das ist zwar illegal, aber das Ministerium hat uns versichert, dass es das nicht so gemeint hat.»
Das Finanzministerium hat angekündigt, die Berichtigung des Gesetzestextes nun in einem feierlichen Akt im Bundesgesetzblatt vorzunehmen. Ein Sprecher erklärte: «Wir werden das Datum mit einem roten Stift durchstreichen und das richtige daneben schreiben. Das ist rechtlich bindend, weil wir es unterschreiben.» Die Tabaklobby hat bereits angekündigt, gegen die Streichung zu klagen, sobald sie herausgefunden hat, wo genau der rote Stift aufbewahrt wird.
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