Erzbistum München baut 300.000-Euro-Sühnebrunnen auf Traunsteiner Gerichtsflur
Das Erzbistum München und Freising hat den Traunsteiner Vergleich nicht nur akzeptiert, sondern in eine begehbare Bußanlage verwandelt: ein Brunnen, der exakt die Summe fasst, die niemand nennen darf.
Das Erzbistum München und Freising hat den Traunsteiner Vergleich nicht einfach angenommen, sondern auf dem Flur des Landgerichts einen begehbaren Sühnebrunnen errichtet, der exakt das Fassungsvermögen des vereinbarten Höchstbetrags besitzt. Das Wasser läuft seit der gerichtlichen Festsetzung im August ununterbrochen.
Die Anlage misst achthundert Quadratmeter und ist damit größer als der Sitzungssaal, in dem der Zivilprozess vor mehr als drei Jahren begann. Besucher werden von geschulten Ordnerinnen in Regencetracht empfangen, die jede Frage nach der Summe mit dem Hinweis beantworten, der Geschädigte habe Stillschweigen gewünscht. Wer den Brunnen umrundet, absolviert laut Bistumsangaben eine vollständige Bußstrecke.
Der Vatikan hat inzwischen eine eigene Abordnung entsandt, die den Brunnen täglich mit Traubensaft nachfüllt. Ein Sprecher erklärte, man prüfe, ob das Becken auch in anderen Bistümern als Pilgerstätte dienen könne. Die Bauarbeiten dauerten länger als der gesamte Vergleich, weil der Boden nach jedem Regenguss neu verdichtet werden musste.
Die Stadt Traunstein hat die Zufahrt zum Gericht für Reisebusse freigegeben und eine Bedarfsampel installiert, die nur bei Andrang grün zeigt. Anwohner berichten, dass der Brunnen nachts leuchtet, obwohl niemand eine Beleuchtung bestellt hat. Das Erzbistum will die Anlage bis zum nächsten Gerichtstermin auf die doppelte Grundfläche erweitern.
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