Bundespolizei richtet Bahnhofs-Kontrollzonen mit Gesichtserkennung und Schlagstock-TÜV ein
Nach der Reform des Bundespolizeigesetzes baut die Behörde auf allen großen Bahnhöfen permanente Kontrollzonen auf: Wer den Bahnsteig betritt, wird in Echtzeit vermessen, mustert und darf erst nach bestandener Prüfung weiterfahren.
Die Bundespolizei hat am Freitag unmittelbar nach der Verabschiedung der Gesetzesreform damit begonnen, auf allen großen Bahnhöfen permanente Kontrollzonen einzurichten. Wer einen Bahnsteig betreten will, muss künftig durch einen von Kameras gesäumten Gang, in dem die automatische Echtzeit-Gesichtserkennung Gesicht, Gangart und Fausthaltung erfasst. Nur wer die Prüfung besteht, erreicht den Zug.
Die Zonen sind nach Angaben der Behörde rund um die Uhr in Betrieb. An jedem Zugang stehen Beamtinnen und Beamte, die stichprobenartig und anlasslos Taschen, Gürtel und Hosenbeine auf Messer und Waffen kontrollieren. Wer die Kontrolle verweigert, wird nach Angaben eines Sprechers «freundlich aber bestimmt» in den Ausreisegewahrsam neben der Gepäckaufbewahrung geleitet, wo die Bundespolizei nun selbst Abschiebehaft beantragen kann.
Die Behörde hat zudem eigene Drohnen angeschafft, die über den Bahnsteigen kreisen und Bewegungsmuster melden, sobald jemand mit der Faust ausholt, ein Messer zückt oder hilflos ins Gleisbett fällt. Die Drohnen sind mit Lautsprechern ausgestattet, die Anweisungen wie «Bitte ruhig stehen bleiben» oder «Bitte langsam die Hände heben» in Endlosschleife wiederholen.
In den ersten Stunden mussten Reisende auf dem Hauptbahnhof bis zu vier Stunden anstehen, weil die Gesichtserkennung bei Mützen, Schals und Sonnenbrillen Alarm schlug. Die Bundespolizei kündigte an, die Kontrollzonen auf Bahnhöfe in ganz Deutschland auszuweiten und mit den Ländern über gemeinsame Schlagstock-TÜV-Stellen zu verhandeln. Ein Sprecher sagte, man prüfe derzeit, ob auch der Kauf einer Bahncard künftig an eine bestandene Kontrolle geknüpft werden könne.
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