Bauernregel-Vollzugsbehörde ordnet landesweiten Winterdienst ab Montag an
Weil der Michaelistag am 29. September sonnig war, hat das neu gegründete Bundesamt für Bauernregelvollzug den Winter um zwei Wochen vorverlegt – mit Streufahrzeugen, Räumpflicht und einer Sonderregelung für Silvester.
Das Bundesamt für Bauernregelvollzug (BBRV) hat am Sonntagmorgen den Winter für die gesamte Bundesrepublik verbindlich auf den 13. Oktober vorgezogen. Grundlage sei die Regel «Ist Michaeli hell und klar, folgt ein strenger Winter, das ist wahr», teilte die Behörde mit. Da der 29. September in weiten Teilen des Landes sonnig verlaufen sei, habe man «die Konsequenz gezogen und den Kalender angepasst».
Ab Montag rollen nach Angaben des BBRV 9.400 Streufahrzeuge aus, die zuvor in stillgelegten Freibädern untergestellt worden waren. Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern müssen bis Freitagabend eine geschlossene Schneedecke auf mindestens einem innerstädtischen Platz herstellen. In München wurde dafür die Theresienwiese mit einer 40 Zentimeter dicken Schicht aus gepresstem Eis bedeckt, die aus sechs Kunsteisbahnen stammt. Der Aufbau dauerte laut Stadtverwaltung 31 Stunden und band 260 Mitarbeiter des Bauhofs.
Die Regierung in Berlin hat inzwischen eine Sonderregelung für Silvester erlassen: Weil der Winter vorgezogen wurde, gilt der 31. Dezember offiziell als Frühlingstag, an dem Grillgut und Freibadkarten ohne Einschränkung verkauft werden dürfen. Das Auswärtige Amt prüft zudem, ob die Bauernregel auch auf befreundete Staaten angewendet werden kann, und hat eine Delegation nach Wien entsandt, um die dortige Wetterlage «verbindlich zu erfassen».
In den Rathäusern haben sich seit Freitag Schlangen gebildet. Bürger können dort beantragen, dass ihr Grundstück von der Räumpflicht ausgenommen wird, wenn sie nachweisen, dass sie am 29. September keinen Sonnenschein gesehen haben. Die Bearbeitung erfolgt nach Angaben der Behörden «innerhalb von zwei Wochen, also pünktlich zum Winter».
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